← Alle Hilfen im Alarm-LotsenBehinderung und Teilhabe · Schwerpunkt des Sozialleistungs-Alarms
Teilhabe beginnt mit deinen Möglichkeiten.

Dein Leben.
Deine Rechte.
Deine Teilhabe.

Selbstständig wohnen. Arbeiten. Unterwegs sein. Dazugehören. Hier erfährst du, welche Hilfen möglich sind und wie du sie beantragst.

Für Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen und alle, die sie unterstützen.

Eine Frau im Rollstuhl und ein Freund unterhalten sich entspannt auf einem Stadtplatz.
Du entscheidest,
wie du leben möchtest.
Der erste Schritt: wissen, welche Unterstützung du beantragen kannst.
Du bist mit diesen Fragen nicht allein.

Teilhabe betrifft
Millionen Menschen.

Eine Behinderung kann sichtbar sein. Oder unsichtbar. Sie kann von Geburt an bestehen oder im Laufe des Lebens entstehen. Entscheidend ist, welche Barrieren deinen Alltag erschweren.

7,8 Mio.Menschen mit anerkannter Schwerbehinderung lebten Ende 2025 in Deutschland.
9,4 %der Bevölkerung sind nach dieser amtlichen Statistik schwerbehindert.
GdB 50Ab diesem Grad der Behinderung gilt man unter den gesetzlichen Voraussetzungen als schwerbehindert.

Zahlen: Destatis, Veröffentlichung vom 13.07.2026, Berichtsjahr 2025. Die Statistik erfasst anerkannte Schwerbehinderungen mit gültigem Ausweis, nicht alle Menschen mit Behinderungen. [1] [2]

Ein Rollstuhl ist nur eine von vielen Lebenssituationen.Auch psychische Erkrankungen, chronische Erkrankungen, Sinnesbeeinträchtigungen, Autismus oder kognitive Einschränkungen können Teilhabebedarfe begründen. Eine Diagnose allein entscheidet noch nicht über die Leistung. Beschreibe, was dir im Alltag fehlt und welche Hilfe daran etwas ändern würde. [2] [4]
Einfach erklärt

Drei Begriffe.
Drei verschiedene Wege.

Diese Unterscheidung hilft dir, den passenden Antrag zu stellen.

Teilhabe

Was brauchst du,
um mitzumachen?

Es geht um dein Leben in der Gesellschaft: Wohnen, Lernen, Arbeiten, Kontakte und Freizeit. Die Hilfe richtet sich nach deinem Bedarf und den Voraussetzungen der jeweiligen Leistung. Für viele Leistungen brauchst du keinen Schwerbehindertenausweis.

Hilfen kennenlernen →
GdB

Wie wirkt sich deine
Behinderung aus?

Der Grad der Behinderung bewertet die Auswirkungen auf deine Teilhabe. Er ist keine Prozentzahl. Der Ausweis und bestimmte Merkzeichen dienen als Nachweise für besondere Rechte und Nachteilsausgleiche.

Ausweis verstehen →
Pflegegrad

Wobei brauchst du
Hilfe im Alltag?

Die Pflegeversicherung prüft Einschränkungen deiner Selbstständigkeit und Fähigkeiten. Pflegegrad und GdB werden getrennt festgestellt. Beides kann nebeneinander bestehen; eines folgt nicht automatisch aus dem anderen.

Pflege & Teilhabe →

Grundlagen: § 2, § 99 und § 152 SGB IX; § 14 SGB XI. [2] [4] [5] [6]

Dein persönlicher Wegweiser

Was möchtest
du möglich
machen?

Wähle, was dich beschäftigt. Du bekommst passende Themen, mögliche Anlaufstellen und einen konkreten nächsten Schritt.

Die Auswahl ist eine erste Orientierung. Ob ein Anspruch besteht, wird anhand deines individuellen Bedarfs und der gesetzlichen Voraussetzungen geprüft.

Die wichtigsten Begriffe einfach erklärt →
1. Wobei brauchst du Unterstützung?
2. Um wen geht es – und wo stehst du?

Deine Auswahl bleibt auf dieser Seite. Für den Wegweiser werden keine Daten versendet.

Ein Mann im Rollstuhl arbeitet gemeinsam mit einer Kollegin an einem Laptop in einem hellen Büro.
Deine Fähigkeiten zählen.
Die Unterstützung soll passen.
KI-generiertes Illustrationsfoto
01 · Alltag & Assistenz

Dein Alltag soll
dein Alltag bleiben.

Persönliche Assistenz kann helfen, deine eigenen Entscheidungen im Alltag umzusetzen: beim Haushalt, bei sozialen Kontakten, bei der Tagesgestaltung oder bei Freizeitaktivitäten.

Welche Unterstützung kann möglich sein?

Je nach Bedarf können Handlungen übernommen, begleitet oder gemeinsam eingeübt werden. Qualifizierte Assistenz unterstützt dabei, Fähigkeiten zur selbstständigen Alltagsbewältigung zu entwickeln. Auch Eltern mit Behinderungen können Unterstützung bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder erhalten.

Die Hilfe wird individuell geprüft. Ein Rollstuhl, eine bestimmte Diagnose oder eine pauschale Zahl an Stunden begründen allein noch keinen feststehenden Assistenzumfang.

Wie begründe ich meinen Bedarf?

Beschreibe ein Ziel und die Barriere, die dich daran hindert. Zum Beispiel: „Ich möchte an meinem Sportangebot teilnehmen. Den Weg und die Umkleidesituation kann ich wegen meiner Einschränkungen ohne Unterstützung nicht bewältigen.“

Ergänze Häufigkeit, benötigte Hilfe und die Folgen, wenn sie ausbleibt. Halte auch Anleitung, Kommunikation und notwendige Begleitung fest. Deine Wünsche zu Ablauf, Ort und Zeitpunkt gehören in die Planung.

Muss ich einen bestimmten Dienst nehmen?

Deine Wünsche sind zu berücksichtigen. In der Eingliederungshilfe gelten dabei unter anderem die Angemessenheit, die Bedarfsdeckung und die Zumutbarkeit von Alternativen. Lass dir erklären, warum eine gewünschte Lösung abgelehnt werden soll. Das Persönliche Budget kann mehr eigene Organisation ermöglichen.

Persönliches Budget verstehen →

§ 78 und § 104 SGB IX. [7] [8]

02 · Wohnen

Dein Zuhause.
Mit der Hilfe, die du brauchst.

Unterstützung beim selbstständigen Wohnen und bauliche Anpassungen sind verschiedene Anliegen. Kläre für jede Maßnahme gesondert Bedarf, Zuständigkeit und Finanzierung.

Welche Wege kommen infrage?

Für Unterstützung im Alltag zu Hause kann die Eingliederungshilfe zuständig sein. Bei Pflegebedürftigkeit kommt für einen notwendigen Umbau auch die Pflegekasse in Betracht. Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 können unter den Voraussetzungen der Pflegeversicherung bis zu 4.180 Euro je Maßnahme für eine Verbesserung des Wohnumfelds erhalten.

Beispiele sind eine Anpassung des Bads oder die Beseitigung von Zugangshindernissen. Ob einzelne Umbauten zusammen als eine Maßnahme zählen, wird anhand der konkreten Pflegesituation beurteilt.

Was sollte ich vor dem Umbau klären?

Hole Angebote ein, dokumentiere die vorhandenen Barrieren und kläre notwendige Zustimmungen des Vermieters beziehungsweise Eigentümers. Stelle den Finanzierungsantrag möglichst vor Auftrag und Baubeginn. Bitte um eine schriftliche Entscheidung und prüfe, welche Eigenanteile bleiben.

Weitere Förderprogramme können vom Bundesland, der Kommune oder dem aktuellen Förderangebot abhängen. Eine Wohnberatungsstelle kann die Planung unterstützen.

Darf mein Wohnwunsch einfach übergangen werden?

Die gewünschte Wohnform gehört ausdrücklich in die Einzelfallprüfung. Ist eine abweichende Hilfe für dich unzumutbar, ist in der Eingliederungshilfe kein Kostenvergleich vorzunehmen. Daraus folgt aber keine pauschale Finanzierung jeder beliebigen Wohnung. Beschreibe, weshalb die konkrete Alternative deinen Bedarf nicht deckt.

Wohnanpassung: gesund.bund.de; Wohnwünsche: § 104 SGB IX. [9] [8]

03 · Arbeit & Ausbildung

Im Beruf bleiben.
Oder neu anfangen.

Bei beruflichen Einschränkungen können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben helfen. Sie verfolgen einen anderen Zweck als eine Rente oder laufende Hilfe zum Lebensunterhalt.

Welche Unterstützung sollte ich prüfen?

Sprich mit dem zuständigen Reha-Träger über berufliche Rehabilitation, eine passende Ausbildung oder Weiterbildung und Hilfen im Berufsalltag. Zuständig können beispielsweise die Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit oder nach einem Arbeitsunfall die Unfallversicherung sein.

Schwerbehinderte Beschäftigte haben unter den gesetzlichen Grenzen Ansprüche auf eine behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes und notwendige technische Arbeitshilfen. Auch eine wegen der Behinderung notwendige Teilzeitbeschäftigung kann beansprucht werden.

Was bringen Schwerbehinderung und Gleichstellung?

Ab GdB 50 kommen besondere Rechte für schwerbehinderte Beschäftigte in Betracht. Bei GdB 30 oder 40 kannst du bei der Agentur für Arbeit eine Gleichstellung beantragen, wenn du wegen der Behinderung ohne sie einen geeigneten Arbeitsplatz nicht bekommen oder behalten kannst.

Eine Gleichstellung eröffnet wesentliche arbeitsrechtliche Schutzrechte. Sie verschafft aber keinen Schwerbehindertenausweis, keinen gesetzlichen Zusatzurlaub und keine unentgeltliche Beförderung aus dem Schwerbehindertenrecht.

Zusatzurlaub und Kündigungsschutz: Was gilt?

Schwerbehinderte Menschen erhalten bei einer Fünftagewoche grundsätzlich fünf zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Jahr. Bei anderer Verteilung der Arbeitstage oder nur zeitweise bestehender Schwerbehinderung wird angepasst.

Eine Arbeitgeberkündigung braucht grundsätzlich die vorherige Zustimmung des Integrationsamts. Es gibt Ausnahmen, etwa in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses. Der Schutz bedeutet keine Unkündbarkeit. Bei einer Kündigung sofort fachliche Hilfe und die Klagefrist prüfen.

Gibt es Alternativen zur Werkstatt?

Für Menschen mit einem entsprechenden Anspruch können andere Leistungsanbieter oder das Budget für Arbeit infrage kommen. Das Budget für Arbeit setzt unter anderem den Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich und ein angebotenes sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis voraus. Es umfasst einen Zuschuss an den Arbeitgeber und notwendige Anleitung und Begleitung.

Diese Wege sind keine automatische Leistung für jede Person mit Behinderung. Lass deine Zugangsvoraussetzungen und die passende Beschäftigungsform individuell prüfen.

Bundesagentur für Arbeit; §§ 2, 60, 61, 151, 164, 168, 173 und 208 SGB IX. [10] [11] [12] [13] [14] [15] [16] [53]

04 · Mobilität

Rauskommen.
Menschen treffen. Dabei sein.

Mobilität betrifft den Weg zur Arbeit genauso wie das Leben in der Gemeinschaft. Der Zweck einer Fahrt ist wichtig für die Frage, wer eine mögliche Hilfe bezahlt.

Nahverkehr, Begleitung und Parkausweis

Mit den entsprechenden Voraussetzungen und Nachweisen ist eine unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr möglich. In der Regel brauchst du ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke. Für die Wertmarke kann eine Eigenbeteiligung anfallen; bestimmte Personengruppen erhalten sie kostenlos.

Mit dem Merkzeichen B kann eine Begleitperson im gesetzlichen Umfang kostenlos mitfahren. B verpflichtet dich nicht, immer begleitet unterwegs zu sein.

Ein Schwerbehindertenausweis allein erlaubt das Parken auf gekennzeichneten Behindertenparkplätzen nicht. Dafür brauchst du einen passenden Parkausweis. Die Straßenverkehrsbehörde prüft die Voraussetzungen.

Fahrdienst oder Hilfe für ein Auto?

Mobilitätsleistungen können Beförderung sowie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen für ein Kraftfahrzeug umfassen. Dazu gehören gegebenenfalls Zusatzausstattung oder Fahrerlaubnis. Maßgeblich sind unter anderem die Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel und der konkrete Teilhabebedarf.

Für ein Kraftfahrzeug im Rahmen der Eingliederungshilfe gelten zusätzliche Voraussetzungen: Du musst zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ständig auf ein Auto angewiesen sein. Eine Einschränkung allein begründet keinen allgemeinen Anspruch auf ein finanziertes Fahrzeug.

Wie dokumentiere ich meinen Mobilitätsbedarf?

Notiere Ziel, Häufigkeit und Zweck der Fahrten. Beschreibe, warum Bus oder Bahn nicht nutzbar oder nicht zumutbar sind: zum Beispiel fehlende Zugänglichkeit, notwendige Begleitung oder konkrete gesundheitliche Einschränkungen. Vergleiche mögliche Lösungen und deren Kosten.

Krankenfahrten zu einer Behandlung folgen eigenen Regeln. Kläre sie gesondert mit der Krankenkasse.

§§ 83, 114, 228 und 229 SGB IX; Parkausweis: Serviceportal Berlin. [17] [18] [19] [20] [39]

05 · Kinder, Schule & Studium

Lernen soll möglich sein.
Auch mit Unterstützung.

Bildungshilfen können den Zugang zur Schule, zu einer Ausbildung oder zum Studium ermöglichen. Die konkrete Hilfe richtet sich nach dem behinderungsbedingten Bedarf.

Welche Hilfen kann ich ansprechen?

Prüfe erforderliche Anleitung und Begleitung, Hilfsmittel und andere Unterstützung, die den Schul- oder Hochschulbesuch ermöglichen. In passenden Fällen sind auch Praktika, Fernunterricht oder vorbereitende Maßnahmen einbezogen.

Nachteilsausgleiche bei Unterricht und Prüfungen folgen zusätzlich den jeweiligen Schul-, Hochschul- und Prüfungsregelungen. Sprich frühzeitig mit Schule, Hochschule oder Prüfungsamt. Schulbegleitung ersetzt nicht den allgemeinen Bildungsauftrag der Schule.

Wer ist bei Kindern zuständig?

Für Eingliederungshilfe bei seelischer oder drohender seelischer Behinderung von Kindern und Jugendlichen ist derzeit regelmäßig das Jugendamt nach § 35a SGB VIII der richtige Ansprechpartner. Bei körperlicher oder geistiger Behinderung kommt grundsätzlich der Träger der Eingliederungshilfe nach SGB IX in Betracht.

Bei mehreren Beeinträchtigungen und kombinierten Bedarfen ist die Abgrenzung besonders wichtig. Lass die Zuständigkeit klären. Die geplante Weiterentwicklung der Jugendhilfe ersetzt noch keine geltende Anspruchsgrundlage.

Was sollten Eltern vorbereiten?

Beschreibe konkrete Situationen: Welche Unterstützung fehlt im Unterricht, bei Übergängen, Kommunikation, Betreuung oder auf dem Weg? Ergänze fachliche Stellungnahmen und die Einschätzung der Schule. Trenne behinderungsbedingte Hilfe von allgemeinen Betreuungswünschen.

Für jüngere Kinder kann eine Beratung zur Frühförderung sinnvoll sein. Unterstützungsbedarfe von Eltern mit Behinderungen gehören ebenfalls in die Teilhabeplanung.

§ 112 und § 78 Absatz 3 SGB IX, §§ 10 und 35a SGB VIII; Frühförderung: § 46 SGB IX. [21] [22] [7] [40] [50]

06 · Hilfsmittel & Reha

Die passende Hilfe
kann viel verändern.

Rollstuhl, Hörhilfe oder andere Hilfsmittel können unterschiedliche Aufgaben erfüllen. Ob Krankenversicherung, Reha-Träger oder Eingliederungshilfe zuständig sind, hängt auch vom Einsatz und Zweck ab.

Wie gehe ich bei einem Hilfsmittel vor?

Besprich den Bedarf mit der behandelnden Fachperson. Für Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung ist insbesondere relevant, ob sie für Behandlung, Vorbeugung einer drohenden Behinderung oder Behinderungsausgleich erforderlich sind. Allgemeine Gebrauchsgegenstände sind nicht automatisch versichert.

Beschreibe die benötigten Funktionen und lass eine passende Versorgung prüfen. Halte auch fest, warum eine angebotene Alternative nicht ausreicht. Frage nach Einweisung, Anpassung, Reparatur und möglichen Zuzahlungen.

Woran erkenne ich, ob eine Versorgung passt?

Prüfe das Hilfsmittel in deinen tatsächlichen Alltagssituationen: Passt es durch die Türen? Kannst du es bedienen? Unterstützt es die vorgesehenen Wege oder Kommunikation? Dokumentiere Schwierigkeiten konkret.

Bestelle eine teure Wunschversorgung möglichst erst nach geklärter Kostenübernahme. Ein verspäteter Bescheid führt nicht bei jeder Leistungsart automatisch dazu, dass eine eigene Anschaffung erstattet wird.

Wann kommt Rehabilitation infrage?

Wenn Beeinträchtigungen Teilhabe oder Erwerbsfähigkeit gefährden, lass medizinische oder berufliche Reha prüfen. Rehabilitation und Pflege können unterschiedliche Ziele verfolgen und müssen aufeinander abgestimmt werden. Für die passende Leistung zählen Bedarf, Ziel und die Voraussetzungen des zuständigen Trägers.

§ 33 SGB V; Bundesagentur für Arbeit; BMG zu Rehabilitation bei Pflegebedarf. [23] [10] [41]

07 · GdB & Ausweis

Ein Ausweis kann Türen öffnen.
Er ist nicht der einzige Weg.

Beantrage die Feststellung des GdB bei der zuständigen Landesbehörde, häufig dem Versorgungsamt oder einer entsprechend benannten Stelle. Ab GdB 50 ist ein Schwerbehindertenausweis möglich.

Was gehört in den Antrag?

Nenne relevante Beeinträchtigungen, behandelnde Stellen und aktuelle Befunde. Beschreibe die Auswirkungen auf deinen Alltag. Mehrere Einzelbeeinträchtigungen werden für den Gesamt-GdB nicht einfach addiert, sondern in ihren wechselseitigen Auswirkungen beurteilt.

Beantrage auch die Prüfung passender Merkzeichen. Bei einer Verschlechterung kann eine Neufeststellung sinnvoll sein; dabei kann der gesamte Status erneut geprüft werden. Lass den Bescheid und seine Begründung bei Zweifeln beraten.

Was bedeuten die wichtigsten Merkzeichen?
Kurzüberblick: Die jeweiligen Voraussetzungen werden gesondert geprüft.
ZeichenBedeutung / möglicher Bezug
GErhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr; relevant für Mobilitätsnachteilsausgleiche.
aGAußergewöhnliche Gehbehinderung; unter anderem relevant für den blauen Parkausweis.
BBerechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson. Keine allgemeine Pflicht, sich begleiten zu lassen.
HHilflosigkeit im rechtlichen Sinn; eigene Kriterien, kein Synonym für einen bestimmten Pflegegrad.
Bl / Gl / TBlBlindheit / Gehörlosigkeit / Taubblindheit; mit jeweils eigenen Nachteilsausgleichen.
RFVoraussetzungen für eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags. Keine automatische vollständige Befreiung.

Die Eintragung ersetzt häufig nicht den weiteren Antrag, etwa für Parkausweis, Wertmarke oder Beitragsermäßigung.

Muss ich vor jeder Hilfe den Ausweis beantragen?

Nein. Ein Teilhabebedarf und die Voraussetzungen etwa der Eingliederungshilfe werden eigenständig geprüft. Ein fehlender GdB-Bescheid ist kein Grund, notwendige Hilfe überhaupt nicht zu beantragen.

Umgekehrt verschafft ein hoher GdB nicht automatisch Pflegegeld, Erwerbsminderungsrente oder persönliche Assistenz. Diese Leistungen folgen jeweils eigenen Regeln.

§§ 2, 99, 152 und 229 SGB IX; Schwerbehindertenausweisverordnung; ARD zum Merkzeichen RF. [2] [4] [5] [20] [24] [25]

08 · Geld & Nachteilsausgleiche

Entlastung finden.
Jeden Anspruch einzeln prüfen.

Es gibt kein allgemeines „Behindertengeld“ für jede Person mit Behinderung. Teilhabeleistungen, Steuerentlastungen und Hilfen zum Lebensunterhalt folgen unterschiedlichen Voraussetzungen.

Welche finanziellen Möglichkeiten gehören auf die Prüfliste?

Prüfe den Behinderten-Pauschbetrag, gegebenenfalls weitere steuerliche Entlastungen, Nachteilsausgleiche bei Mobilität und eine Rundfunkbeitragsermäßigung oder -befreiung. Landesrechtliche Leistungen, etwa Blindengeld, unterscheiden sich nach Wohnort und Voraussetzungen.

Wenn dein Einkommen zum Leben nicht reicht oder Erwerbsfähigkeit betroffen ist, nutze den Sozialleistungs-Alarm. Für eine Erwerbsminderungsrente gelten eigene medizinische und versicherungsrechtliche Bedingungen. Ein GdB allein ist kein Rentenanspruch.

Wie hoch ist der Behinderten-Pauschbetrag?
GdB mindestensPauschbetrag pro Jahr
20384 €
30620 €
40860 €
501.140 €
601.440 €
701.780 €
802.120 €
902.460 €
1002.840 €
Hilflos, blind oder taubblind7.400 € statt des GdB-Pauschbetrags

Das sind steuerliche Pauschbeträge, keine jährliche Auszahlung. Deine tatsächliche Steuerentlastung hängt von deiner steuerlichen Situation ab. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann der ungenutzte Pauschbetrag eines Kindes auf die Eltern übertragen werden.

Muss ich Eingliederungshilfe selbst mitbezahlen?

Ein Eigenbeitrag kann von der Leistungsart, deinem Einkommen und deinem Vermögen abhängen. Das SGB IX enthält besondere Freibeträge und Ausnahmen; die Regeln sind nicht mit jeder anderen Sozialleistung identisch.

Die Einkommensgrenzen unterscheiden sich unter anderem nach der überwiegenden Einkunftsart. Geschütztes Vermögen wird gesondert geprüft. Bitte um eine nachvollziehbare Berechnung und lass sie beraten, bevor du aus Sorge um deine Ersparnisse auf einen Antrag verzichtest.

§ 33b EStG; §§ 136, 138 und 139 SGB IX; ARD-Beitragsermäßigung; Rentenversicherung. [26] [27] [28] [25] [42] [51]

09 · Pflege & Angehörige

Pflege und Teilhabe
zusammen denken.

Hilfe beim Waschen oder Anziehen und Unterstützung für Arbeit, Kontakte oder Freizeit können nebeneinander erforderlich sein. Die Leistungen müssen passend abgegrenzt und abgestimmt werden.

Was sollte ich parallel prüfen lassen?

Bei Einschränkungen der Selbstständigkeit kann ein Antrag bei der Pflegekasse sinnvoll sein. Dabei zählen auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen sowie der Umgang mit gesundheitlichen Anforderungen. Ein hoher GdB ersetzt die Pflegebegutachtung nicht.

Beschreibe im Teilhabeverfahren zusätzlich die Ziele, die durch Pflege allein nicht erreicht werden: etwa eigenständige soziale Kontakte, Bildung oder Elternschaft. Im Gesamtplanverfahren kann die Pflegekasse mit deiner Zustimmung zur Klärung des Bedarfs beratend beteiligt werden.

Welche Hilfe haben Angehörige?

Die unabhängige Teilhabeberatung berät auch Angehörige. Dokumentiere, welche Unterstützung tatsächlich erbracht wird, wie oft sie nötig ist und welche Belastung entsteht. Übergib die Planung möglichst nicht nur mündlich.

Für Pflegeleistungen und Entlastung von Pflegepersonen führt dich der Pflege-Alarm weiter. Die selbst erbrachte Hilfe begründet nicht automatisch einen Anspruch auf einen frei festgelegten Stundenlohn.

Darf ich eine Vertrauensperson mitnehmen?

Im Gesamtplanverfahren der Eingliederungshilfe wird auf dein Verlangen eine Person deines Vertrauens beteiligt. Besprich vorher, welche Fragen sie stellen und welche Unterlagen sie mitbringen soll.

Du bleibst die Person, um deren Wünsche und Ziele es geht. Angehörige sollten dich dabei unterstützen, sie in deiner eigenen Sprache einzubringen.

§ 14 SGB XI, § 117 SGB IX, BMAS zur EUTB. [6] [29] [30]

10 · Deine Rechte

Barrieren ansprechen.
Rechte ernst nehmen.

Das Grundgesetz schützt vor Benachteiligung wegen einer Behinderung. Welche konkrete Pflicht besteht und wie du sie durchsetzen kannst, hängt vom Bereich und vom verantwortlichen Anbieter ab.

Selbstbestimmung und Beteiligung

Halte deine Ziele, Wünsche und begründeten Alternativen schriftlich fest. In der Eingliederungshilfe zählt der individuelle Bedarf; angemessene Wünsche und die Zumutbarkeit anderer Lösungen müssen geprüft werden.

Wenn eine Entscheidung deinen Bedarf verkennt, verlange die schriftliche Begründung. Eine unpassende Hilfe wird nicht dadurch passend, dass sie gerade verfügbar ist.

Barrierefreiheit bei Behörden, Produkten und Diensten

Für öffentliche Stellen gelten je nach Zuständigkeit Bundes- oder Landesregelungen. Bei Konflikten mit öffentlichen Stellen des Bundes kann die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz helfen.

Seit dem 28.06.2025 erfasst das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bestimmte Produkte und Dienstleistungen, etwa Teile des digitalen Handels und Bankdienstleistungen. Es gibt Ausnahmen und Übergangsregeln. Daraus folgt nicht, dass jede private Website und jedes Gebäude automatisch denselben Pflichten unterliegt.

Dokumentiere die Barriere, fordere eine zugängliche Lösung und kläre die passende Beschwerdestelle. Eine Beschwerde wahrt nicht automatisch eine laufende Rechtsbehelfsfrist.

Benachteiligung oder Zutrittsverweigerung

Notiere Datum, Beteiligte, genaue Worte und mögliche Zeugen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz kann unter seinen Voraussetzungen Schutz bieten. Im Arbeitsleben müssen bestimmte Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden; weitere Fristen können hinzukommen.

Für anerkannte Assistenzhunde bestehen besondere Zutrittsrechte zu typischerweise allgemein zugänglichen Anlagen und Einrichtungen. Nachweise und gesetzliche Ausnahmen sind zu beachten. Ein gewöhnlicher Haushund ist dadurch nicht automatisch ein Assistenzhund.

Art. 3 GG, § 104 SGB IX, BFSG, Schlichtungsstelle BGG, § 15 AGG, BMAS zu Assistenzhunden. [31] [8] [32] [33] [34] [35]

11 · Mitwirkung

Mitwirken.
Mit klaren Grenzen.

Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, muss entscheidungserhebliche Angaben machen und relevante Veränderungen mitteilen. Die Behörde darf aber nicht grenzenlos alles verlangen.

Was musst du beitragen?

Gib erhebliche Tatsachen wahrheitsgemäß an, benenne Beweismittel und lege erforderliche Nachweise vor. Teile Änderungen mit, die für die Leistung wichtig sein können – etwa beim Bedarf oder bei beitragsrelevantem Einkommen.

Bewahre Kopien auf. Ist eine Frist wegen deiner Beeinträchtigung nicht einzuhalten, erkläre das frühzeitig und bitte um eine angemessene Verlängerung oder Unterstützung.

Wo liegen die Grenzen?

Die Mitwirkung muss im angemessenen Verhältnis zur Leistung stehen und zumutbar sein. Für bestimmte riskante, erheblich schmerzhafte oder schwer eingreifende Untersuchungen bestehen gesetzliche Ablehnungsrechte.

Frage bei unklaren Forderungen schriftlich: „Wofür benötigen Sie diese Angabe und auf welcher Grundlage?“ Begrenze Unterlagen und Einwilligungen auf das Erforderliche, ohne notwendige Aufklärung pauschal zu verweigern.

Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?

Eine fehlende Mitwirkung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen zur Versagung oder Entziehung führen. Dafür ist grundsätzlich zuvor ein schriftlicher Hinweis auf die Folgen und eine angemessene Frist erforderlich.

Reagiere auf solche Schreiben. Erkläre, welche Unterlagen fehlen, warum du sie noch nicht beschaffen kannst und welche Hilfe du brauchst. Bei Streit lass die konkrete Forderung und den Bescheid prüfen.

§§ 60, 65 und 66 SGB I. [36] [37] [38]

12 · Anlaufstellen

Du musst das System
nicht allein entwirren.

Diese Übersicht nennt typische Anlaufstellen. Wer im Einzelfall zahlen muss, richtet sich nach Leistung, Ursache, Versicherungsstatus und Landesrecht.

Dein AnliegenTypischer erster Kontakt
Alltagsassistenz und soziale TeilhabeÖrtlich zuständiger Träger der Eingliederungshilfe; EUTB hilft bei der Suche.
Medizinische Hilfsmittel und BehandlungKrankenkasse; bei besonderen Ursachen gegebenenfalls anderer Träger.
Berufliche RehabilitationRentenversicherung, Agentur für Arbeit oder Unfallversicherung je nach Voraussetzungen.
Pflegegrad und PflegeleistungenPflegekasse bei deiner Krankenkasse.
GdB, Ausweis und MerkzeichenZuständige Landesbehörde, häufig Versorgungsamt.
Gleichstellung bei GdB 30 oder 40Agentur für Arbeit.
Schutz und Hilfen am ArbeitsplatzSchwerbehindertenvertretung; Integrations-/Inklusionsamt, gegebenenfalls Integrationsfachdienst.
Seelische Behinderung bei KindernJugendamt nach § 35a SGB VIII; Zuständigkeit bei kombinierten Bedarfen klären.
ParkausweisStraßenverkehrsbehörde.
„Nicht zuständig“ soll nicht das Ende deines Antrags sein.Bei Teilhabeanträgen prüft ein Rehabilitationsträger nach § 14 SGB IX grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen seine Zuständigkeit. Ist er insgesamt nicht zuständig, muss er den Antrag weiterleiten und dich informieren. Die Zweiwochenfrist ist keine pauschale Frist zur Bewilligung aller Leistungen. [3]

Koordinierung: § 14 SGB IX; weitere Anlaufstellen: die Quellen der jeweiligen Ratgeberabschnitte.

Persönliches Budget

Du organisierst
deine Unterstützung.

Anstelle bestimmter Dienst- oder Sachleistungen kannst du ein Persönliches Budget beantragen. Damit bezahlst du die vereinbarte Hilfe und kannst sie stärker selbst gestalten.

Budget-Vorlage öffnen →

Mehr Wahl. Auch mehr Verantwortung.

Das Budget ist eine Leistungsform, kein pauschaler zusätzlicher Geldtopf. Der zugrunde liegende Bedarf und Anspruch müssen bestehen. Höhe, Ziele, Nachweise und Rahmenbedingungen werden vereinbart.

Wenn du Assistenzkräfte selbst beschäftigst, kommen Arbeitgeberpflichten hinzu: zum Beispiel Verträge, Lohnabrechnung, Sozialversicherung, Urlaub und Vertretung. Lass die Organisation beraten, bevor du dich für ein Modell entscheidest.

Diese vier Fragen zuerst klären
  1. Welche bewilligten Hilfen sollen als Budget erbracht werden?
  2. Reicht der Betrag für den tatsächlichen Bedarf?
  3. Wer unterstützt mich bei Organisation und Nachweisen?
  4. Wie werden Krankheit, Urlaub und Ausfälle aufgefangen?

BMAS zum Persönlichen Budget; § 29 SGB IX. [43] [52]

Eine Frau im Rollstuhl, eine ältere Frau mit Hörgerät und Freunde verbringen Zeit in einem Straßencafé.
Teilhabe heißt auch:
am Leben teilnehmen.
KI-generiertes Illustrationsfoto
Von der Frage zum nächsten Schritt

So bringst du
deine Hilfe auf den Weg.

Ein guter Antrag macht deutlich, was du brauchst – und warum.

Dein Ziel aufschreiben

Was möchtest du wieder oder erstmals tun können? Wohnen, zur Schule gehen, arbeiten, Freunde treffen? Formuliere das Ziel in deinen eigenen Worten.

Die Barriere konkret beschreiben

Welche Situation gelingt ohne Hilfe nicht? Welche Unterstützung braucht es, wie oft und mit welchem Umfang? Auch Anleitung und Kommunikation zählen zur Beschreibung.

Unabhängige Beratung nutzen

Die EUTB berät kostenlos zu Rehabilitation und Teilhabe. Lass Bedarf, Anlaufstelle und mögliche Kombinationen besprechen.

Antrag nachweisbar einreichen

Beschreibe die gewünschte Leistung, bitte um eine Eingangsbestätigung und bewahre eine Kopie auf. Kläre, welche Form und weiteren Unterlagen der zuständige Träger verlangt.

Bedarfsermittlung vorbereiten

Nimm deine Aufzeichnungen, Befunde und eine gewünschte Vertrauensperson mit. Halte fest, wenn Bedarf oder Wünsche im Gespräch fehlen oder falsch verstanden werden.

Bescheid Punkt für Punkt prüfen

Stimmen Leistung, Umfang, Beginn, Laufzeit und möglicher Eigenbeitrag? Wird dein Bedarf gedeckt? Lies die Rechtsbehelfsbelehrung und sichere bei Bedarf sofort die Frist.

Deine Unterlagen.
Dein Überblick.

0 von 6 Punkten vorbereitet

Vorlage auswählen

Antrag und Verfahren: § 14, § 117 SGB IX; Mitwirkung: § 60 SGB I; Beratung: BMAS/EUTB. [3] [29] [36] [30]

Wenn der Antrag liegen bleibt oder abgelehnt wird

Ein Nein ist eine Entscheidung.
Du kannst sie prüfen lassen.

Bei sozialrechtlichen Bescheiden helfen dir diese Schritte. Für Jugendhilfe und andere Rechtsbereiche können andere Verfahren und Gerichte zuständig sein – die Rechtsbehelfsbelehrung ist entscheidend.

2 WochenZuständigkeit klären

Grundsätzlich für den zuerst angegangenen Reha-Träger. Keine allgemeine Bewilligungsfrist.

1 MonatWiderspruch einlegen

Regelmäßig ab Bekanntgabe eines sozialrechtlichen Bescheids bei korrekter Belehrung.

6 MonateUntätigkeit bei Antrag

Dann kann ohne zureichenden Grund eine Untätigkeitsklage in Betracht kommen.

3 MonateUntätigkeit bei Widerspruch

Auch hier gelten die Voraussetzungen des Sozialgerichtsgesetzes.

Schritt 1: Frist sichern und den Bescheid verstehen

Halte das Bekanntgabedatum fest und lies die Rechtsbehelfsbelehrung. Bei einem sozialrechtlichen Bescheid kann ein kurzer fristwahrender Widerspruch genügen; die Begründung lässt sich nachreichen. Der Widerspruch muss rechtzeitig in zulässiger Form eingehen. Eine gewöhnliche E-Mail erfüllt die vorgeschriebene Form regelmäßig nicht.

Ein Monat bedeutet nicht vier Wochen. Sonderfälle, Auslandsbekanntgabe oder eine fehlende beziehungsweise fehlerhafte Belehrung können andere Fristen ergeben. Berechne sie bei Unsicherheit mit fachlicher Hilfe.

Fristwahrenden Widerspruch vorbereiten →
Schritt 2: Akteneinsicht und Begründung nachreichen

Beantrage Einsicht in die entscheidungsrelevanten Akten. Prüfe, welche Befunde, Bedarfsermittlungen und Stellungnahmen verwendet wurden. Markiere fehlende Tatsachen, falsche Annahmen und einen nicht gedeckten Bedarf.

Begründe konkret: Welches Ziel kann mit der bewilligten oder angebotenen Hilfe nicht erreicht werden? Welche Unterlage belegt das? Eine allgemeine Unzufriedenheit ist weniger hilfreich als eine nachvollziehbare Beschreibung.

Schritt 3: Bei Verzögerung schriftlich nachfragen

Frage nach dem Bearbeitungsstand, der Zuständigkeit und noch fehlenden Unterlagen. Bitte um eine konkrete Auskunft. Nach § 14 SGB IX gelten für bestimmte Teilhabeverfahren Entscheidungsfristen; Gutachten und Beteiligung mehrerer Träger können die Fristen beeinflussen.

Eine Untätigkeitsklage nach § 88 SGG kommt bei einem Antrag grundsätzlich nach sechs Monaten, bei einem Widerspruch nach drei Monaten in Betracht, wenn kein zureichender Grund für die Verzögerung besteht. Sie zielt auf eine Entscheidung, nicht automatisch auf Bewilligung.

Schritt 4: Klage oder Eilrechtsschutz prüfen

Nach einem ablehnenden Widerspruchsbescheid gilt im sozialgerichtlichen Verfahren regelmäßig eine einmonatige Klagefrist. Wenn ohne schnelle Hilfe erhebliche Nachteile drohen, kann eine einstweilige Anordnung nach § 86b SGG geprüft werden. Dafür sind Anspruch und Dringlichkeit nachvollziehbar zu belegen.

Bei akuter Versorgungslücke musst du nicht erst die Wartezeit einer Untätigkeitsklage ablaufen lassen. Suche zeitnah Beratung durch einen geeigneten Rechtsbeistand oder eine Sozialrechtsberatung. Für Jugendhilfeansprüche ist regelmäßig die Verwaltungsgerichtsbarkeit zuständig.

§ 14 SGB IX; §§ 84, 87, 88 und 86b SGG; § 25 SGB X; § 40 VwGO. [3] [44] [45] [46] [47] [48] [49]

Praktische Vorlagen

Dein nächster Schritt.
Schon vorbereitet.

Vorlage öffnen, deinen Fall ergänzen und als Text herunterladen. Das Schreiben wird von dieser Seite nicht versendet.

Die Vorlage wird durch deine Angaben brauchbar.Prüfe Empfänger, Antrag beziehungsweise Bescheid, Datum und Frist. Ergänze nur zutreffende Angaben. Für ein Jugendamtsverfahren oder andere Rechtsgebiete ist die sozialrechtliche Widerspruchsvorlage nicht ungeprüft zu verwenden.
Du musst nicht alles allein lösen.

Die richtige Hilfe
macht den Weg leichter.

Nutze unabhängige Beratung und die Fachstellen für dein konkretes Anliegen.

Unabhängige
Teilhabeberatung

Die EUTB berät Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen und Angehörige kostenlos zu Rehabilitation und Teilhabe.

Beratung in deiner Nähe finden ↗

Arbeit und
berufliche Reha

Die Agentur für Arbeit hilft beim Einstieg in berufliche Rehabilitation und bei der Frage nach der Zuständigkeit. Am Arbeitsplatz sind weitere Fachstellen beteiligt.

Berufliche Reha prüfen ↗

Barrieren
und Konflikte

Die Schlichtungsstelle informiert über Verfahren nach BGG und BFSG. Ob sie für deinen Konflikt zuständig ist, hängt vom jeweiligen Bereich ab.

Schlichtung kennenlernen ↗

BMAS/EUTB, Bundesagentur für Arbeit, Schlichtungsstelle BGG. [30] [10] [33]

Nachvollziehbar statt nebulös

Quellen.
Zum Nachlesen und Prüfen.

Recherchestand: 13. Oktober 2026. Der Ratgeber bezieht sich auf Deutschland. Landesrecht, örtliche Zuständigkeiten und der Einzelfall können zusätzliche Regeln mitbringen.

Die Links in den Texten führen zu diesen Grundlagen. Die Statistik beschreibt das Jahr 2025. Die Fotografien sind KI-generierte Illustrationen und zeigen keine tatsächlichen Nutzer dieses Angebots.

  1. [1] Destatis: Schwerbehinderte Menschen, Berichtsjahr 2025 ↗Veröffentlicht am 13.07.2026; amtliche Statistik.
  2. [2] § 2 SGB IX – Behinderung, Schwerbehinderung, Gleichstellung ↗Begriffe und geschützter Personenkreis.
  3. [3] § 14 SGB IX – Leistender Rehabilitationsträger ↗Zuständigkeitsklärung und Entscheidungsfristen.
  4. [4] § 99 SGB IX – Leistungsberechtigung ↗Zugang zur Eingliederungshilfe.
  5. [5] § 152 SGB IX – Feststellung und Ausweis ↗GdB, Gesamtbewertung, Merkzeichen und Nachweis.
  6. [6] § 14 SGB XI – Pflegebedürftigkeit ↗Selbstständigkeit, Fähigkeiten und Pflegebedarf.
  7. [7] § 78 SGB IX – Assistenzleistungen ↗Alltag, soziale Kontakte, Elternassistenz.
  8. [8] § 104 SGB IX – Individuelle Leistungsgestaltung ↗Bedarf, Wünsche, Wohnform und Zumutbarkeit.
  9. [9] gesund.bund.de: Barrierefrei wohnen ↗Wohnanpassung und Zuschuss der Pflegekasse; Stand 22.01.2026.
  10. [10] Bundesagentur für Arbeit: Berufliche Rehabilitation ↗Zuständigkeit und Einstieg in berufliche Reha.
  11. [11] § 151 SGB IX – Gleichstellung ↗Wirkung, Antrag und gesetzliche Ausnahmen.
  12. [12] § 164 SGB IX – Rechte am Arbeitsplatz ↗Behinderungsgerechte Gestaltung und notwendige Teilzeit.
  13. [13] § 168 SGB IX – Zustimmung zur Kündigung ↗Grundsatz des besonderen Kündigungsschutzes.
  14. [14] § 208 SGB IX – Zusatzurlaub ↗Umfang und zeitanteilige Berechnung.
  15. [15] § 61 SGB IX – Budget für Arbeit ↗Voraussetzungen, Lohnkostenzuschuss und Begleitung.
  16. [16] § 173 SGB IX – Ausnahmen vom Kündigungsschutz ↗Unter anderem Beschäftigung bis zu sechs Monaten.
  17. [17] § 83 SGB IX – Mobilitätsleistungen ↗Beförderung und Kraftfahrzeugleistungen.
  18. [18] § 114 SGB IX – Mobilität in der Eingliederungshilfe ↗Zusätzliche Voraussetzungen für Kraftfahrzeughilfe.
  19. [19] § 228 SGB IX – Unentgeltliche Beförderung ↗Wertmarke, Ausnahmen und Begleitpersonen.
  20. [20] § 229 SGB IX – Persönliche Mobilitätsvoraussetzungen ↗G, aG und Berechtigung zur Begleitung.
  21. [21] § 112 SGB IX – Teilhabe an Bildung ↗Schule, Ausbildung, Hochschule und erforderliche Hilfen.
  22. [22] § 35a SGB VIII – Eingliederungshilfe für junge Menschen ↗Seelische oder drohende seelische Behinderung.
  23. [23] § 33 SGB V – Hilfsmittel ↗Voraussetzungen der Krankenversicherung.
  24. [24] § 3 Schwerbehindertenausweisverordnung ↗Gesundheitliche Merkmale und ihre Eintragung im Ausweis.
  25. [25] ARD: Befreiung und Ermäßigung des Rundfunkbeitrags ↗RF führt auf Antrag zur Ermäßigung; Befreiung hat eigene Voraussetzungen.
  26. [26] § 33b EStG – Behinderten-Pauschbetrag ↗Beträge, Voraussetzungen und Übertragung bei Kindern.
  27. [27] § 136 SGB IX – Beitrag aus Einkommen ↗Einkunftsarten, Grenzen und familiäre Ergänzungen.
  28. [28] § 139 SGB IX – Vermögen ↗Geschützte Vermögenswerte und Freibetrag.
  29. [29] § 117 SGB IX – Gesamtplanverfahren ↗Vertrauensperson und Beteiligung anderer Leistungsträger.
  30. [30] BMAS: Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung ↗Kostenfreie Beratung für Betroffene und Angehörige.
  31. [31] Artikel 3 Grundgesetz ↗Benachteiligungsverbot wegen Behinderung.
  32. [32] Bundesregierung: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ↗Anwendungsbereich, Inkrafttreten und Ausnahmen.
  33. [33] Schlichtungsstelle BGG ↗Zuständigkeit und Verfahren nach BGG und BFSG.
  34. [34] § 15 AGG – Entschädigung und Schadensersatz ↗Ansprüche im Arbeitsleben und Geltendmachungsfrist.
  35. [35] BMAS: Fragen und Antworten zur Assistenzhundeverordnung ↗Zutrittsrechte, Anerkennung und Ausnahmen.
  36. [36] § 60 SGB I – Mitwirkung ↗Erhebliche Tatsachen, Änderungen und Nachweise.
  37. [37] § 65 SGB I – Grenzen der Mitwirkung ↗Verhältnismäßigkeit, Zumutbarkeit, Untersuchungen.
  38. [38] § 66 SGB I – Folgen fehlender Mitwirkung ↗Voraussetzungen einer Versagung oder Entziehung.
  39. [39] Berlin: Parkausweis für Menschen mit Behinderung ↗Antragsverfahren und Voraussetzungen; örtliche Zuständigkeit beachten.
  40. [40] § 46 SGB IX – Frühförderung ↗Früherkennung, Förderung und Beratung der Eltern.
  41. [41] BMG: Rehabilitation bei Pflegebedürftigkeit ↗Zusammenspiel von Prävention, Rehabilitation und Pflege.
  42. [42] Deutsche Rentenversicherung: Erwerbsminderungsrente ↗Eigene medizinische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen.
  43. [43] BMAS: Persönliches Budget ↗Wahl einer Leistungsform; zugrunde liegender Anspruch muss bestehen.
  44. [44] § 84 SGG – Widerspruch ↗Frist, Form und Eingang des Widerspruchs.
  45. [45] § 87 SGG – Klagefrist ↗Klage nach Widerspruchsbescheid.
  46. [46] § 88 SGG – Untätigkeitsklage ↗Wartefristen und zureichender Grund für Verzögerung.
  47. [47] § 86b SGG – Eilrechtsschutz ↗Einstweilige Anordnung und gerichtliche Eilentscheidung.
  48. [48] § 25 SGB X – Akteneinsicht ↗Einsicht in entscheidungsrelevante Verfahrensakten.
  49. [49] § 40 VwGO – Verwaltungsrechtsweg ↗Rechtsweg für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten ohne Sonderzuweisung.
  50. [50] § 10 SGB VIII – Verhältnis zu anderen Leistungen ↗Abgrenzung der Eingliederungshilfe bei Kindern und Jugendlichen.
  51. [51] § 138 SGB IX – Ausnahmen vom Einkommensbeitrag ↗Besondere Leistungsarten ohne Einkommensbeitrag.
  52. [52] § 29 SGB IX – Persönliches Budget ↗Bedarfsdeckung, Bemessung und Zielvereinbarung.
  53. [53] § 60 SGB IX – Andere Leistungsanbieter ↗Voraussetzungen für andere Leistungsanbieter als Alternative.