01 · Alltag & AssistenzDein Alltag soll
dein Alltag bleiben.
Persönliche Assistenz kann helfen, deine eigenen Entscheidungen im Alltag umzusetzen: beim Haushalt, bei sozialen Kontakten, bei der Tagesgestaltung oder bei Freizeitaktivitäten.
Welche Unterstützung kann möglich sein?
Je nach Bedarf können Handlungen übernommen, begleitet oder gemeinsam eingeübt werden. Qualifizierte Assistenz unterstützt dabei, Fähigkeiten zur selbstständigen Alltagsbewältigung zu entwickeln. Auch Eltern mit Behinderungen können Unterstützung bei der Versorgung und Betreuung ihrer Kinder erhalten.
Die Hilfe wird individuell geprüft. Ein Rollstuhl, eine bestimmte Diagnose oder eine pauschale Zahl an Stunden begründen allein noch keinen feststehenden Assistenzumfang.
Wie begründe ich meinen Bedarf?
Beschreibe ein Ziel und die Barriere, die dich daran hindert. Zum Beispiel: „Ich möchte an meinem Sportangebot teilnehmen. Den Weg und die Umkleidesituation kann ich wegen meiner Einschränkungen ohne Unterstützung nicht bewältigen.“
Ergänze Häufigkeit, benötigte Hilfe und die Folgen, wenn sie ausbleibt. Halte auch Anleitung, Kommunikation und notwendige Begleitung fest. Deine Wünsche zu Ablauf, Ort und Zeitpunkt gehören in die Planung.
Muss ich einen bestimmten Dienst nehmen?
Deine Wünsche sind zu berücksichtigen. In der Eingliederungshilfe gelten dabei unter anderem die Angemessenheit, die Bedarfsdeckung und die Zumutbarkeit von Alternativen. Lass dir erklären, warum eine gewünschte Lösung abgelehnt werden soll. Das Persönliche Budget kann mehr eigene Organisation ermöglichen.
Persönliches Budget verstehen →§ 78 und § 104 SGB IX. [7] [8]
02 · WohnenDein Zuhause.
Mit der Hilfe, die du brauchst.
Unterstützung beim selbstständigen Wohnen und bauliche Anpassungen sind verschiedene Anliegen. Kläre für jede Maßnahme gesondert Bedarf, Zuständigkeit und Finanzierung.
Welche Wege kommen infrage?
Für Unterstützung im Alltag zu Hause kann die Eingliederungshilfe zuständig sein. Bei Pflegebedürftigkeit kommt für einen notwendigen Umbau auch die Pflegekasse in Betracht. Menschen mit Pflegegrad 1 bis 5 können unter den Voraussetzungen der Pflegeversicherung bis zu 4.180 Euro je Maßnahme für eine Verbesserung des Wohnumfelds erhalten.
Beispiele sind eine Anpassung des Bads oder die Beseitigung von Zugangshindernissen. Ob einzelne Umbauten zusammen als eine Maßnahme zählen, wird anhand der konkreten Pflegesituation beurteilt.
Was sollte ich vor dem Umbau klären?
Hole Angebote ein, dokumentiere die vorhandenen Barrieren und kläre notwendige Zustimmungen des Vermieters beziehungsweise Eigentümers. Stelle den Finanzierungsantrag möglichst vor Auftrag und Baubeginn. Bitte um eine schriftliche Entscheidung und prüfe, welche Eigenanteile bleiben.
Weitere Förderprogramme können vom Bundesland, der Kommune oder dem aktuellen Förderangebot abhängen. Eine Wohnberatungsstelle kann die Planung unterstützen.
Darf mein Wohnwunsch einfach übergangen werden?
Die gewünschte Wohnform gehört ausdrücklich in die Einzelfallprüfung. Ist eine abweichende Hilfe für dich unzumutbar, ist in der Eingliederungshilfe kein Kostenvergleich vorzunehmen. Daraus folgt aber keine pauschale Finanzierung jeder beliebigen Wohnung. Beschreibe, weshalb die konkrete Alternative deinen Bedarf nicht deckt.
Wohnanpassung: gesund.bund.de; Wohnwünsche: § 104 SGB IX. [9] [8]
03 · Arbeit & AusbildungIm Beruf bleiben.
Oder neu anfangen.
Bei beruflichen Einschränkungen können Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben helfen. Sie verfolgen einen anderen Zweck als eine Rente oder laufende Hilfe zum Lebensunterhalt.
Welche Unterstützung sollte ich prüfen?
Sprich mit dem zuständigen Reha-Träger über berufliche Rehabilitation, eine passende Ausbildung oder Weiterbildung und Hilfen im Berufsalltag. Zuständig können beispielsweise die Rentenversicherung, die Agentur für Arbeit oder nach einem Arbeitsunfall die Unfallversicherung sein.
Schwerbehinderte Beschäftigte haben unter den gesetzlichen Grenzen Ansprüche auf eine behinderungsgerechte Gestaltung des Arbeitsplatzes und notwendige technische Arbeitshilfen. Auch eine wegen der Behinderung notwendige Teilzeitbeschäftigung kann beansprucht werden.
Was bringen Schwerbehinderung und Gleichstellung?
Ab GdB 50 kommen besondere Rechte für schwerbehinderte Beschäftigte in Betracht. Bei GdB 30 oder 40 kannst du bei der Agentur für Arbeit eine Gleichstellung beantragen, wenn du wegen der Behinderung ohne sie einen geeigneten Arbeitsplatz nicht bekommen oder behalten kannst.
Eine Gleichstellung eröffnet wesentliche arbeitsrechtliche Schutzrechte. Sie verschafft aber keinen Schwerbehindertenausweis, keinen gesetzlichen Zusatzurlaub und keine unentgeltliche Beförderung aus dem Schwerbehindertenrecht.
Zusatzurlaub und Kündigungsschutz: Was gilt?
Schwerbehinderte Menschen erhalten bei einer Fünftagewoche grundsätzlich fünf zusätzliche bezahlte Urlaubstage pro Jahr. Bei anderer Verteilung der Arbeitstage oder nur zeitweise bestehender Schwerbehinderung wird angepasst.
Eine Arbeitgeberkündigung braucht grundsätzlich die vorherige Zustimmung des Integrationsamts. Es gibt Ausnahmen, etwa in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses. Der Schutz bedeutet keine Unkündbarkeit. Bei einer Kündigung sofort fachliche Hilfe und die Klagefrist prüfen.
Gibt es Alternativen zur Werkstatt?
Für Menschen mit einem entsprechenden Anspruch können andere Leistungsanbieter oder das Budget für Arbeit infrage kommen. Das Budget für Arbeit setzt unter anderem den Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich und ein angebotenes sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis voraus. Es umfasst einen Zuschuss an den Arbeitgeber und notwendige Anleitung und Begleitung.
Diese Wege sind keine automatische Leistung für jede Person mit Behinderung. Lass deine Zugangsvoraussetzungen und die passende Beschäftigungsform individuell prüfen.
Bundesagentur für Arbeit; §§ 2, 60, 61, 151, 164, 168, 173 und 208 SGB IX. [10] [11] [12] [13] [14] [15] [16] [53]
04 · MobilitätRauskommen.
Menschen treffen. Dabei sein.
Mobilität betrifft den Weg zur Arbeit genauso wie das Leben in der Gemeinschaft. Der Zweck einer Fahrt ist wichtig für die Frage, wer eine mögliche Hilfe bezahlt.
Nahverkehr, Begleitung und Parkausweis
Mit den entsprechenden Voraussetzungen und Nachweisen ist eine unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr möglich. In der Regel brauchst du ein Beiblatt mit gültiger Wertmarke. Für die Wertmarke kann eine Eigenbeteiligung anfallen; bestimmte Personengruppen erhalten sie kostenlos.
Mit dem Merkzeichen B kann eine Begleitperson im gesetzlichen Umfang kostenlos mitfahren. B verpflichtet dich nicht, immer begleitet unterwegs zu sein.
Ein Schwerbehindertenausweis allein erlaubt das Parken auf gekennzeichneten Behindertenparkplätzen nicht. Dafür brauchst du einen passenden Parkausweis. Die Straßenverkehrsbehörde prüft die Voraussetzungen.
Fahrdienst oder Hilfe für ein Auto?
Mobilitätsleistungen können Beförderung sowie unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen für ein Kraftfahrzeug umfassen. Dazu gehören gegebenenfalls Zusatzausstattung oder Fahrerlaubnis. Maßgeblich sind unter anderem die Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel und der konkrete Teilhabebedarf.
Für ein Kraftfahrzeug im Rahmen der Eingliederungshilfe gelten zusätzliche Voraussetzungen: Du musst zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ständig auf ein Auto angewiesen sein. Eine Einschränkung allein begründet keinen allgemeinen Anspruch auf ein finanziertes Fahrzeug.
Wie dokumentiere ich meinen Mobilitätsbedarf?
Notiere Ziel, Häufigkeit und Zweck der Fahrten. Beschreibe, warum Bus oder Bahn nicht nutzbar oder nicht zumutbar sind: zum Beispiel fehlende Zugänglichkeit, notwendige Begleitung oder konkrete gesundheitliche Einschränkungen. Vergleiche mögliche Lösungen und deren Kosten.
Krankenfahrten zu einer Behandlung folgen eigenen Regeln. Kläre sie gesondert mit der Krankenkasse.
§§ 83, 114, 228 und 229 SGB IX; Parkausweis: Serviceportal Berlin. [17] [18] [19] [20] [39]
05 · Kinder, Schule & StudiumLernen soll möglich sein.
Auch mit Unterstützung.
Bildungshilfen können den Zugang zur Schule, zu einer Ausbildung oder zum Studium ermöglichen. Die konkrete Hilfe richtet sich nach dem behinderungsbedingten Bedarf.
Welche Hilfen kann ich ansprechen?
Prüfe erforderliche Anleitung und Begleitung, Hilfsmittel und andere Unterstützung, die den Schul- oder Hochschulbesuch ermöglichen. In passenden Fällen sind auch Praktika, Fernunterricht oder vorbereitende Maßnahmen einbezogen.
Nachteilsausgleiche bei Unterricht und Prüfungen folgen zusätzlich den jeweiligen Schul-, Hochschul- und Prüfungsregelungen. Sprich frühzeitig mit Schule, Hochschule oder Prüfungsamt. Schulbegleitung ersetzt nicht den allgemeinen Bildungsauftrag der Schule.
Wer ist bei Kindern zuständig?
Für Eingliederungshilfe bei seelischer oder drohender seelischer Behinderung von Kindern und Jugendlichen ist derzeit regelmäßig das Jugendamt nach § 35a SGB VIII der richtige Ansprechpartner. Bei körperlicher oder geistiger Behinderung kommt grundsätzlich der Träger der Eingliederungshilfe nach SGB IX in Betracht.
Bei mehreren Beeinträchtigungen und kombinierten Bedarfen ist die Abgrenzung besonders wichtig. Lass die Zuständigkeit klären. Die geplante Weiterentwicklung der Jugendhilfe ersetzt noch keine geltende Anspruchsgrundlage.
Was sollten Eltern vorbereiten?
Beschreibe konkrete Situationen: Welche Unterstützung fehlt im Unterricht, bei Übergängen, Kommunikation, Betreuung oder auf dem Weg? Ergänze fachliche Stellungnahmen und die Einschätzung der Schule. Trenne behinderungsbedingte Hilfe von allgemeinen Betreuungswünschen.
Für jüngere Kinder kann eine Beratung zur Frühförderung sinnvoll sein. Unterstützungsbedarfe von Eltern mit Behinderungen gehören ebenfalls in die Teilhabeplanung.
§ 112 und § 78 Absatz 3 SGB IX, §§ 10 und 35a SGB VIII; Frühförderung: § 46 SGB IX. [21] [22] [7] [40] [50]
06 · Hilfsmittel & RehaDie passende Hilfe
kann viel verändern.
Rollstuhl, Hörhilfe oder andere Hilfsmittel können unterschiedliche Aufgaben erfüllen. Ob Krankenversicherung, Reha-Träger oder Eingliederungshilfe zuständig sind, hängt auch vom Einsatz und Zweck ab.
Wie gehe ich bei einem Hilfsmittel vor?
Besprich den Bedarf mit der behandelnden Fachperson. Für Hilfsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung ist insbesondere relevant, ob sie für Behandlung, Vorbeugung einer drohenden Behinderung oder Behinderungsausgleich erforderlich sind. Allgemeine Gebrauchsgegenstände sind nicht automatisch versichert.
Beschreibe die benötigten Funktionen und lass eine passende Versorgung prüfen. Halte auch fest, warum eine angebotene Alternative nicht ausreicht. Frage nach Einweisung, Anpassung, Reparatur und möglichen Zuzahlungen.
Woran erkenne ich, ob eine Versorgung passt?
Prüfe das Hilfsmittel in deinen tatsächlichen Alltagssituationen: Passt es durch die Türen? Kannst du es bedienen? Unterstützt es die vorgesehenen Wege oder Kommunikation? Dokumentiere Schwierigkeiten konkret.
Bestelle eine teure Wunschversorgung möglichst erst nach geklärter Kostenübernahme. Ein verspäteter Bescheid führt nicht bei jeder Leistungsart automatisch dazu, dass eine eigene Anschaffung erstattet wird.
Wann kommt Rehabilitation infrage?
Wenn Beeinträchtigungen Teilhabe oder Erwerbsfähigkeit gefährden, lass medizinische oder berufliche Reha prüfen. Rehabilitation und Pflege können unterschiedliche Ziele verfolgen und müssen aufeinander abgestimmt werden. Für die passende Leistung zählen Bedarf, Ziel und die Voraussetzungen des zuständigen Trägers.
§ 33 SGB V; Bundesagentur für Arbeit; BMG zu Rehabilitation bei Pflegebedarf. [23] [10] [41]
07 · GdB & AusweisEin Ausweis kann Türen öffnen.
Er ist nicht der einzige Weg.
Beantrage die Feststellung des GdB bei der zuständigen Landesbehörde, häufig dem Versorgungsamt oder einer entsprechend benannten Stelle. Ab GdB 50 ist ein Schwerbehindertenausweis möglich.
Was gehört in den Antrag?
Nenne relevante Beeinträchtigungen, behandelnde Stellen und aktuelle Befunde. Beschreibe die Auswirkungen auf deinen Alltag. Mehrere Einzelbeeinträchtigungen werden für den Gesamt-GdB nicht einfach addiert, sondern in ihren wechselseitigen Auswirkungen beurteilt.
Beantrage auch die Prüfung passender Merkzeichen. Bei einer Verschlechterung kann eine Neufeststellung sinnvoll sein; dabei kann der gesamte Status erneut geprüft werden. Lass den Bescheid und seine Begründung bei Zweifeln beraten.
Was bedeuten die wichtigsten Merkzeichen?
Kurzüberblick: Die jeweiligen Voraussetzungen werden gesondert geprüft.| Zeichen | Bedeutung / möglicher Bezug |
|---|
| G | Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr; relevant für Mobilitätsnachteilsausgleiche. |
| aG | Außergewöhnliche Gehbehinderung; unter anderem relevant für den blauen Parkausweis. |
| B | Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson. Keine allgemeine Pflicht, sich begleiten zu lassen. |
| H | Hilflosigkeit im rechtlichen Sinn; eigene Kriterien, kein Synonym für einen bestimmten Pflegegrad. |
| Bl / Gl / TBl | Blindheit / Gehörlosigkeit / Taubblindheit; mit jeweils eigenen Nachteilsausgleichen. |
| RF | Voraussetzungen für eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags. Keine automatische vollständige Befreiung. |
Die Eintragung ersetzt häufig nicht den weiteren Antrag, etwa für Parkausweis, Wertmarke oder Beitragsermäßigung.
Muss ich vor jeder Hilfe den Ausweis beantragen?
Nein. Ein Teilhabebedarf und die Voraussetzungen etwa der Eingliederungshilfe werden eigenständig geprüft. Ein fehlender GdB-Bescheid ist kein Grund, notwendige Hilfe überhaupt nicht zu beantragen.
Umgekehrt verschafft ein hoher GdB nicht automatisch Pflegegeld, Erwerbsminderungsrente oder persönliche Assistenz. Diese Leistungen folgen jeweils eigenen Regeln.
§§ 2, 99, 152 und 229 SGB IX; Schwerbehindertenausweisverordnung; ARD zum Merkzeichen RF. [2] [4] [5] [20] [24] [25]
08 · Geld & NachteilsausgleicheEntlastung finden.
Jeden Anspruch einzeln prüfen.
Es gibt kein allgemeines „Behindertengeld“ für jede Person mit Behinderung. Teilhabeleistungen, Steuerentlastungen und Hilfen zum Lebensunterhalt folgen unterschiedlichen Voraussetzungen.
Welche finanziellen Möglichkeiten gehören auf die Prüfliste?
Prüfe den Behinderten-Pauschbetrag, gegebenenfalls weitere steuerliche Entlastungen, Nachteilsausgleiche bei Mobilität und eine Rundfunkbeitragsermäßigung oder -befreiung. Landesrechtliche Leistungen, etwa Blindengeld, unterscheiden sich nach Wohnort und Voraussetzungen.
Wenn dein Einkommen zum Leben nicht reicht oder Erwerbsfähigkeit betroffen ist, nutze den Sozialleistungs-Alarm. Für eine Erwerbsminderungsrente gelten eigene medizinische und versicherungsrechtliche Bedingungen. Ein GdB allein ist kein Rentenanspruch.
Wie hoch ist der Behinderten-Pauschbetrag?
| GdB mindestens | Pauschbetrag pro Jahr |
|---|
| 20 | 384 € |
| 30 | 620 € |
| 40 | 860 € |
| 50 | 1.140 € |
| 60 | 1.440 € |
| 70 | 1.780 € |
| 80 | 2.120 € |
| 90 | 2.460 € |
| 100 | 2.840 € |
| Hilflos, blind oder taubblind | 7.400 € statt des GdB-Pauschbetrags |
Das sind steuerliche Pauschbeträge, keine jährliche Auszahlung. Deine tatsächliche Steuerentlastung hängt von deiner steuerlichen Situation ab. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann der ungenutzte Pauschbetrag eines Kindes auf die Eltern übertragen werden.
Muss ich Eingliederungshilfe selbst mitbezahlen?
Ein Eigenbeitrag kann von der Leistungsart, deinem Einkommen und deinem Vermögen abhängen. Das SGB IX enthält besondere Freibeträge und Ausnahmen; die Regeln sind nicht mit jeder anderen Sozialleistung identisch.
Die Einkommensgrenzen unterscheiden sich unter anderem nach der überwiegenden Einkunftsart. Geschütztes Vermögen wird gesondert geprüft. Bitte um eine nachvollziehbare Berechnung und lass sie beraten, bevor du aus Sorge um deine Ersparnisse auf einen Antrag verzichtest.
§ 33b EStG; §§ 136, 138 und 139 SGB IX; ARD-Beitragsermäßigung; Rentenversicherung. [26] [27] [28] [25] [42] [51]
09 · Pflege & AngehörigePflege und Teilhabe
zusammen denken.
Hilfe beim Waschen oder Anziehen und Unterstützung für Arbeit, Kontakte oder Freizeit können nebeneinander erforderlich sein. Die Leistungen müssen passend abgegrenzt und abgestimmt werden.
Was sollte ich parallel prüfen lassen?
Bei Einschränkungen der Selbstständigkeit kann ein Antrag bei der Pflegekasse sinnvoll sein. Dabei zählen auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen sowie der Umgang mit gesundheitlichen Anforderungen. Ein hoher GdB ersetzt die Pflegebegutachtung nicht.
Beschreibe im Teilhabeverfahren zusätzlich die Ziele, die durch Pflege allein nicht erreicht werden: etwa eigenständige soziale Kontakte, Bildung oder Elternschaft. Im Gesamtplanverfahren kann die Pflegekasse mit deiner Zustimmung zur Klärung des Bedarfs beratend beteiligt werden.
Welche Hilfe haben Angehörige?
Die unabhängige Teilhabeberatung berät auch Angehörige. Dokumentiere, welche Unterstützung tatsächlich erbracht wird, wie oft sie nötig ist und welche Belastung entsteht. Übergib die Planung möglichst nicht nur mündlich.
Für Pflegeleistungen und Entlastung von Pflegepersonen führt dich der Pflege-Alarm weiter. Die selbst erbrachte Hilfe begründet nicht automatisch einen Anspruch auf einen frei festgelegten Stundenlohn.
Darf ich eine Vertrauensperson mitnehmen?
Im Gesamtplanverfahren der Eingliederungshilfe wird auf dein Verlangen eine Person deines Vertrauens beteiligt. Besprich vorher, welche Fragen sie stellen und welche Unterlagen sie mitbringen soll.
Du bleibst die Person, um deren Wünsche und Ziele es geht. Angehörige sollten dich dabei unterstützen, sie in deiner eigenen Sprache einzubringen.
§ 14 SGB XI, § 117 SGB IX, BMAS zur EUTB. [6] [29] [30]
10 · Deine RechteBarrieren ansprechen.
Rechte ernst nehmen.
Das Grundgesetz schützt vor Benachteiligung wegen einer Behinderung. Welche konkrete Pflicht besteht und wie du sie durchsetzen kannst, hängt vom Bereich und vom verantwortlichen Anbieter ab.
Selbstbestimmung und Beteiligung
Halte deine Ziele, Wünsche und begründeten Alternativen schriftlich fest. In der Eingliederungshilfe zählt der individuelle Bedarf; angemessene Wünsche und die Zumutbarkeit anderer Lösungen müssen geprüft werden.
Wenn eine Entscheidung deinen Bedarf verkennt, verlange die schriftliche Begründung. Eine unpassende Hilfe wird nicht dadurch passend, dass sie gerade verfügbar ist.
Barrierefreiheit bei Behörden, Produkten und Diensten
Für öffentliche Stellen gelten je nach Zuständigkeit Bundes- oder Landesregelungen. Bei Konflikten mit öffentlichen Stellen des Bundes kann die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz helfen.
Seit dem 28.06.2025 erfasst das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bestimmte Produkte und Dienstleistungen, etwa Teile des digitalen Handels und Bankdienstleistungen. Es gibt Ausnahmen und Übergangsregeln. Daraus folgt nicht, dass jede private Website und jedes Gebäude automatisch denselben Pflichten unterliegt.
Dokumentiere die Barriere, fordere eine zugängliche Lösung und kläre die passende Beschwerdestelle. Eine Beschwerde wahrt nicht automatisch eine laufende Rechtsbehelfsfrist.
Benachteiligung oder Zutrittsverweigerung
Notiere Datum, Beteiligte, genaue Worte und mögliche Zeugen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz kann unter seinen Voraussetzungen Schutz bieten. Im Arbeitsleben müssen bestimmte Entschädigungs- oder Schadensersatzansprüche grundsätzlich innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden; weitere Fristen können hinzukommen.
Für anerkannte Assistenzhunde bestehen besondere Zutrittsrechte zu typischerweise allgemein zugänglichen Anlagen und Einrichtungen. Nachweise und gesetzliche Ausnahmen sind zu beachten. Ein gewöhnlicher Haushund ist dadurch nicht automatisch ein Assistenzhund.
Art. 3 GG, § 104 SGB IX, BFSG, Schlichtungsstelle BGG, § 15 AGG, BMAS zu Assistenzhunden. [31] [8] [32] [33] [34] [35]
11 · MitwirkungMitwirken.
Mit klaren Grenzen.
Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, muss entscheidungserhebliche Angaben machen und relevante Veränderungen mitteilen. Die Behörde darf aber nicht grenzenlos alles verlangen.
Was musst du beitragen?
Gib erhebliche Tatsachen wahrheitsgemäß an, benenne Beweismittel und lege erforderliche Nachweise vor. Teile Änderungen mit, die für die Leistung wichtig sein können – etwa beim Bedarf oder bei beitragsrelevantem Einkommen.
Bewahre Kopien auf. Ist eine Frist wegen deiner Beeinträchtigung nicht einzuhalten, erkläre das frühzeitig und bitte um eine angemessene Verlängerung oder Unterstützung.
Wo liegen die Grenzen?
Die Mitwirkung muss im angemessenen Verhältnis zur Leistung stehen und zumutbar sein. Für bestimmte riskante, erheblich schmerzhafte oder schwer eingreifende Untersuchungen bestehen gesetzliche Ablehnungsrechte.
Frage bei unklaren Forderungen schriftlich: „Wofür benötigen Sie diese Angabe und auf welcher Grundlage?“ Begrenze Unterlagen und Einwilligungen auf das Erforderliche, ohne notwendige Aufklärung pauschal zu verweigern.
Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?
Eine fehlende Mitwirkung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen zur Versagung oder Entziehung führen. Dafür ist grundsätzlich zuvor ein schriftlicher Hinweis auf die Folgen und eine angemessene Frist erforderlich.
Reagiere auf solche Schreiben. Erkläre, welche Unterlagen fehlen, warum du sie noch nicht beschaffen kannst und welche Hilfe du brauchst. Bei Streit lass die konkrete Forderung und den Bescheid prüfen.
§§ 60, 65 und 66 SGB I. [36] [37] [38]
12 · AnlaufstellenDu musst das System
nicht allein entwirren.
Diese Übersicht nennt typische Anlaufstellen. Wer im Einzelfall zahlen muss, richtet sich nach Leistung, Ursache, Versicherungsstatus und Landesrecht.
| Dein Anliegen | Typischer erster Kontakt |
|---|
| Alltagsassistenz und soziale Teilhabe | Örtlich zuständiger Träger der Eingliederungshilfe; EUTB hilft bei der Suche. |
| Medizinische Hilfsmittel und Behandlung | Krankenkasse; bei besonderen Ursachen gegebenenfalls anderer Träger. |
| Berufliche Rehabilitation | Rentenversicherung, Agentur für Arbeit oder Unfallversicherung je nach Voraussetzungen. |
| Pflegegrad und Pflegeleistungen | Pflegekasse bei deiner Krankenkasse. |
| GdB, Ausweis und Merkzeichen | Zuständige Landesbehörde, häufig Versorgungsamt. |
| Gleichstellung bei GdB 30 oder 40 | Agentur für Arbeit. |
| Schutz und Hilfen am Arbeitsplatz | Schwerbehindertenvertretung; Integrations-/Inklusionsamt, gegebenenfalls Integrationsfachdienst. |
| Seelische Behinderung bei Kindern | Jugendamt nach § 35a SGB VIII; Zuständigkeit bei kombinierten Bedarfen klären. |
| Parkausweis | Straßenverkehrsbehörde. |
„Nicht zuständig“ soll nicht das Ende deines Antrags sein.Bei Teilhabeanträgen prüft ein Rehabilitationsträger nach § 14 SGB IX grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen seine Zuständigkeit. Ist er insgesamt nicht zuständig, muss er den Antrag weiterleiten und dich informieren. Die Zweiwochenfrist ist keine pauschale Frist zur Bewilligung aller Leistungen.
[3] Koordinierung: § 14 SGB IX; weitere Anlaufstellen: die Quellen der jeweiligen Ratgeberabschnitte.